Autofinanzierung widerrufen
Können auch Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen?
Sie haben Ihr Auto finanziert oder geleast? Viele Verträge sind ungültig. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen können!

Ungefähr zwei Drittel der Verbraucher entscheiden sich beim Autokauf für eine Kreditfinanzierung oder ein Leasing-Modell. Bei Neuwagen beträgt der Finanzierungsanteil sogar fast 50%. Was die meisten Autokäufer nicht wissen: Die Autobanken und Leasinggesellschaften haben in ihren Finanzierungsverträgen Fehler gemacht mit der Folge, dass Millionen Autobesitzer ihren Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss widerrufen und rückabwickeln können.
Durch einen erfolgreichen Widerruf ihrer Autofinanzierung können Verbraucher den Kredit- oder Leasingvertrag vorzeitig beenden, ihr Fahrzeug zurückgeben und entweder alle oder einen erheblichen Teil der gezahlten Kredit- oder Leasingraten erstattet bekommen. Sogar eine ggf. erfolgte Anzahlung oder eine Sonderzahlung können in Folge des Widerrufs zurückverlangt werden.
Wir prüfen kostenfrei für Sie, ob auch Ihr Kredit- oder Leasingvertrag betroffen ist und unterstützen Sie dabei, Ihr Widerrufsrecht erfolgreich durchzusetzen!
- Diese Vorteile bietet ein erfolgreicher Widerruf
- Warum kann die Autofinanzierung widerrufen werden?
- Warum lohnt sich der Widerruf?
- Unterschiede zwischen einem Kredit-Widerruf und einem Leasing-Widerruf
- Welche Fehler enthalten angreifbare Finanzierungsverträge?
- Was können betroffene Fahrzeughalter unternehmen?
Diese Vorteile bietet ein erfolgreicher Widerruf der Autofinanzierung
- Vorzeitiger Ausstieg aus der Autofinanzierung
- Keine weiteren monatlichen Zahlungen
- Rückgabe des Fahrzeugs
- Erstattung aller oder eines erheblichen Teils der gezahlten Raten
- Erstattung einer ggf. erfolgten Anzahlung oder Sonderzahlung
Warum kann die Autofinanzierung widerrufen werden?
Schließt ein Verbraucher einen Kredit- oder Leasingvertrag ab, steht ihm eine gesetzliche Widerrufsfrist zu. Während dieser kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen wieder rückgängig gemacht werden. Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage. Überlegt es sich der Verbraucher also anders, kann er die Autofinanzierung binnen dieser 14-tägigen Frist widerrufen. Der Grund für den Widerruf spielt dabei keine Rolle.
Der Gesetzgeber sieht für das Widerrufsrecht jedoch eine Besonderheit vor: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt gar nicht erst zu laufen, wenn die Bank oder Leasinggesellschaft ihren Kunden im Vertrag nicht korrekt und verständlich über sein Widerrufsrecht informiert oder bestimmte vertragliche Pflichtangaben vergessen hatte. In diesem Fall kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit – auch noch mehrere Jahre nach dem Abschluss – widerrufen.
Die Autobanken und Leasinggesellschaften müssen ihre Kunden korrekt und verständlich über ihr Widerrufsrecht informieren. Ist die vertragliche Widerrufsinformation fehlerhaft oder unverständlich formuliert, sieht der Gesetzgeber ein ‚ewiges Widerrufsrecht‘ vor, sodass der Verbraucher den Finanzierungsvertrag auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen noch wirksam widerrufen kann.
Warum lohnt sich ein Widerruf der Autofinanzierung?
Ist der Widerruf der Autofinanzierung erfolgreich, hat dies die vollständige Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses zur Folge. Dies bedeutet, dass der Vertrag nicht einfach nur beendet wird und das Auto zurückgegeben werden kann. Darüber hinaus kann der Kunde alle auf den Vertrag geleisteten Zahlungen zurückfordern.
Der Kunde schuldet bei einem erfolgreichen Widerruf also keine weiteren Zahlungen an die Bank oder Leasinggesellschaft. Außerdem können alle in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen einschließlich Anzahlung oder Sonderzahlung zurückgefordert werden.
Unterschiede zwischen einem Kredit-Widerruf und einem Leasing-Widerruf
Anders als beim klassischen kreditfinanzierten Autokauf spielt es beim Widerruf eines Auto-Leasingvertrages eine besondere Rolle, ob der Leasingvertrag als sog. Fernabsatzgeschäft ausschließlich online, per E-Mail, telefonisch, per Fax oder auf dem Postweg verhandelt und abgeschlossen wurde. Dann sind bei einem Leasingvertrag die Aussichten für einen erfolgreichen Widerruf und damit eine Rückabwicklung des Leasings mit der Chance auf Erstattung aller Leasingzahlungen besonders gut.
Bei einem kreditfinanzierten Autokauf können grundsätzlich alle Verträge widerrufen werden – unabhängig davon, ob sie als Fernabsatzgeschäft ausschließlich online, per E-Mail, telefonisch, per Fax oder auf dem Postweg verhandelt oder abgeschlossen wurden oder vor Ort in einer Filiale.
Dafür muss sich der Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf eines Autokredites gegenüber der Autobank einen Wertverlust des Fahrzeugs für den Zeitraum zwischen dem Kauf und der Rückgabe anrechnen lassen. Der Wertersatz wird dabei mit dem Anspruch des Kunden auf Erstattung der gezahlten Kreditraten und einer ggf. geleisteten Anzahlung verrechnet. Der Überschuss wird an den Kunden ausbezahlt. Somit kann der Verbraucher sein Fahrzeug auch beim kreditfinanzierten Autokauf wieder zurückgeben und erhält dennoch einen erheblichen Teil der gezahlten Kreditraten erstattet.
Gemeinsam haben beide Finanzierungsarten, dass der Fahrzeugtyp, die Finanzierungsart oder die Dauer der Finanzierung für einen erfolgreichen Widerruf nicht relevant sind. Wichtig ist allerdings, dass der Widerruf erklärt wird, bevor der Finanzierungsvertrag beendet und das Auto zurückgegeben wurde. Außerdem sollte der Kunde die Autofinanzierung überwiegend zu privaten Zwecken abgeschlossen haben, da das Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern zusteht.
Welche Fehler enthalten angreifbare Finanzierungsverträge?
Der Widerruf der Autofinanzierung ist in der Mehrzahl der Fälle deswegen möglich, weil die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund einer fehlerhaften oder unverständlichen Widerrufsinformation im Finanzierungsvertrag nicht zu laufen begonnen hat. Nahezu alle von uns geprüften Kredit- und Leasingverträge enthalten keine ordnungsgemäße Widerrufsinformation. Dies wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem verbraucherfreundlichen Urteil vom 26. März 2020 (AZ: C-66/19) bestätigt. Konkret ging es in dem vor dem EuGH verhandelten Fall um folgenden Passus, den so gut wie alle Banken und Leasinggesellschaften seit Mitte 2010 in ihren Finanzierungsverträgen übernommen haben:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer [bei Leasing: Leasingnehmer] alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB […] erhalten hat.“
Der EuGH beurteilte diesen Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB, den so genannten „Kaskadenverweis“, als unverständlich und stellte fest, dass eine solche Widerrufsinformation insgesamt nicht geeignet ist, den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu informieren. In der Folge können daher vor allem Finanzierungsverträge, deren Widerrufsinformationen diesen Passus beinhalten, auch noch Jahre nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden.
Was können betroffene Fahrzeughalter unternehmen?
Autofahrer, die den Kauf ihres Fahrzeugs durch einen Kredit finanzieren und Halter von Leasingfahrzeugen sollten wegen der Häufigkeit fehlerhafter Finanzierungsverträge dringend eine Prüfung ihres Finanzierungsvertrages durch einen Experten vornehmen lassen. Enthalten der Autokreditvertrag oder der Leasingvertrag eine falsche oder unverständliche Widerrufsbelehrung, können sie noch heute widerrufen und rückabgewickelt werden.
Unsere Kanzlei verfügt im Widerrufsrecht über große Erfahrung aus der Prüfung von über 15.000 Kredit- und Leasingverträgen. Im Rahmen unserer kostenfreien Vertragsprüfung und Ersteinschätzung teilen wir Ihnen gern mit, ob auch ihr Finanzierungsvertrag betroffen ist und rückabgewickelt werden kann, welche Vorteile Ihnen der Widerruf verschafft und welche Verfahrensstrategie in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, umfasst unser Service auch eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir klären für Sie die Übernahme der Verfahrenskosten – ebenfalls kostenfrei.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen können!
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