Abgasskandal

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen?

Deutschlandweit sind über 2,8 Millionen Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihnen Schadensersatz zusteht!

Abgasskandal

Der Diesel-Abgasskandal im Fokus der Zivilgerichte

Der Diesel-Abgasskandal beschäftigt seit mehreren Jahren die deutschen Zivilgerichte. Ein Ende ist jedoch weiterhin nicht in Sicht. Bereits eine Vielzahl von Gerichten hat entschieden, dass die Abgasmanipulationen eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des einzelnen Dieselkäufers darstellen und daher Anspruch auf Schadensersatz besteht. Insbesondere hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits für viele Fallkonstellationen Rechtsklarheit zu Gunsten von Verbrauchern geschaffen.

Was ist der Abgasskandal?

Der Abgasskandal ist seit September 2015 öffentlich bekannt. Diesel­käufer wurden vorsätzlich von den Automobil-Konzernen getäuscht. Ihnen wurden PKWs mit dem Versprechen verkauft, dass diese – ganz ordnungsgemäß – über die erforderliche EU-Typengenehmigung verfügen und im Fahrbetrieb äußerst schadstoffarm sind. Dass dies nicht der Fall ist, wurde von den Konzernen bewusst verschwiegen.

Zusätzlich haben Hersteller wie Volkswagen, Audi, Porsche, BMW oder Daimler billigend in Kauf genommen, dass ihren Kunden durch die unzulässige Motor­steuerungs­software ein Schaden entsteht. Dieser Schaden macht sich nicht nur im geminderten Fahrzeugwert, sondern auch in Form von drohenden Fahrverboten bemerkbar.

Aktuell stehen nicht nur PKWs im Fokus der behördlichen Ermittler: Auch Wohnmobil­besitzer sind in vielen Fällen vom Abgasskandal betroffen.

Aufgrund einer möglichen Verjährung der Schadens­ersatz­ansprüche, empfehlen wir betroffenen Verbrauchern eine sofortige und kostenfreie Fallprüfung durch das erfahrene Rechtsanwalts­team unserer Kanzlei.

Wie kam es zum Abgasskandal?

Der 18. September 2015 stellt einen Wendepunkt hinsichtlich des Vertrauensvorschusses gegenüber den deutschen Automobilherstellern dar. An diesem Tag wurde öffentlich bekanntgemacht, dass die Volkswagen AG über Jahre eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verbaut hatte.

Zunächst gestand VW die Manipulationen lediglich für den Motorentyp EA 189, welcher in zahlreichen Modellen des Konzerns verbaut wurde. US-amerikanische Behörden hatten in mehreren Testreihen aufgedeckt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, nicht jedoch im Straßenbetrieb. Die Stickoxid-Emissionen lagen dort um ein Vielfaches höher. Der Abgasskandal kam ins Rollen.

Auch in Deutschland wurden rasch Rufe nach genauerer Überprüfung laut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief in der Folge ca. 2,4 Millionen Dieselfahrzeuge wegen der Implementierung einer „unzulässiger Abschalteinrichtung“ zurück. Da die manipulierten VW-Motoren konzernweit verbaut wurden, waren ebenfalls Modelle von Audi, Seat und Skoda betroffen.

Anders als in den USA, wo VW den Betrug schnell eingestand, zieht sich das Unternehmen in der Heimat auf die Position zurück, es sei gegen keinerlei Vorgaben verstoßen worden. Freiwillige Ausgleichszahlung für den entstandenen Schaden bleiben aus; angeboten wird einzig eine kostenlose technische Nachrüstung der manipulierten Motoren (sog. Software-Update). Die kostspieligere, aber wirkungsvollere, Hardware-Umrüstung wird hierzulande kategorisch abgelehnt.

Der Abgasskandal zieht in den folgenden Jahren weite Kreise. Auch andere deutsche und europäische Hersteller geraten nun in den Fokus der behördlichen Ermittler: Seit dem Jahr 2017 steht Daimler mit den Thermofenster-Motoren der Baureihe OM im Fadenkreuz der Untersuchung, im Frühjahr 2018 kommt auch BMW hinzu. Im Sommer 2020 nimmt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Ermittlungen gegen Fiat auf, da auch in Ducato-Motoren der Anfangsverdachts auf Nutzung einer illegalen Abschalteinrichtung besteht. Hinweise auf verfälschte NOx-Reduktionen im Testbetrieb liegen ebenfalls für weitere Autohersteller vor.

Welche Hersteller sind in den Abgasskandal involviert?

Der Abgasskandal hat sich herstellerübergreifend auf eine Vielzahl von Dieselfahrzeugen ausgeweitet.

Neben betroffenen Fahrzeugen der Markenfamilie des Volkswagenkonzerns aus den Motorenreihen EA 189, EA 288 und EA 897, sind mittlerweile auch viele Modelle weiterer Hersteller vom Abgasskandal betroffen. Seit 2018 werden Daimler-Fahrzeuge der Motorreihe OM 651 vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurück­gerufen.

Für folgende Hersteller sind vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge bekannt:

  • Audi
  • Bmw
  • Fiat
  • Mercedes-Benz
  • Opel
  • Peugeot
  • Porsche
  • Seat
  • Skoda
  • Volkswagen
  • Volvo

Nach neusten Erkenntnissen sind auch Fiat-Multijet-Motoren vom Diesel Abgasskandal betroffen. Diese wurden in vielen Wohnmobilen, Campern, Transportern und Kastenwagen verbaut. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde eine Vielzahl von Wohnmobilen von Iveco Daily vom KBA verbindlich zurückgerufen.

Welche Möglichkeiten und Ansprüche hat der geschädigte Kunde?

Dem Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeuges steht gegenüber dem Fahrzeug- oder Motorenhersteller ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Als mögliche Entschädigung kommen Schadensersatzzahlungen oder die Rückerstattung des Kaufpreises in Betracht.

Bei der Entscheidung, welches Anspruchsbegehren am besten zu Ihrem Fall passt, steht Ihnen unser juristisches Expertenteam fachmännisch zur Seite.

Diesel-Klage gegen den Hersteller

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kann es sich beim Einsatz von illegalen Abschalteinrichtungen um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB handeln.

Die betroffenen Modelle bewegen sich bloß im Testbetrieb innerhalb der zulässigen Grenzwerte, um so die notwendige Typgenehmigung zu erhalten. Sobald der Diesel auf der Straße ist, erhöht sich die Schadstoffmenge um den Faktor x. Somit liegt eine bewusste Täuschung des Kunden vor, die diesen wiederum zu Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt oder alternativ den Hersteller zu einer Schadensersatzleistung in Form einer geringer bemessenen einmaligen Ausgleichszahlung verpflichtet.

1. Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (großer Schadensersatz)

Bei einer Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. großer Schadenersatz) wird so getan, als sei die Transaktion überhaupt nicht zustande gekommen. Im Wege eines Zug-um-Zug-Geschäfts gibt der Käufer das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhält von diesem den Kaufpreis erstattet.

Nach aktuell einhelliger Rechtsprechung ist der Käufer verpflichtet, einen Nutzungsersatz für die bisher gefahrenen Kilometer an den Schädiger herausgeben. Die konkrete Höhe der Nutzungsentschädigung steht im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach einer eingängigen Formel: Hierbei werden der Kaufpreis und die gefahrenen Kilometer in Verhältnis zu der geschätzten zu erwartenden Gesamtlaufleistung gesetzt. In der Regel gehen die Gerichte bei Dieselfahrzeugen von einer Gesamtlaufleistung zwischen 250.000 km und 300.000 km aus. Eine zusätzliche Erstattung von Deliktzinsen zu Gunsten des Käufers, die eine Nutzungsentschädigung verringern würde, hat der Bundesgerichtshof indes jüngst verneint.

Eine Veräußerung des Fahrzeuges vor oder während des Klageverfahrens schmälert die Erfolgsaussichten nicht. Der Bundesgerichtshof hat aktuell in seiner Entscheidung vom Juli 2021 klargestellt, dass der Weiterverkauf eines betroffenen Fahrzeuges den Schaden nicht entfallen lässt.

2. Klage auf Erstattung des Minderwertes (Kleiner Schadensersatz)

Bei der Klage auf Erstattung des Minderwerts (sog. kleiner Schadenersatz) behält der Käufer das manipulierte Fahrzeug und erhält eine Ausgleichszahlung in Höhe des durch die Manipulation eingetretenen Wertverlustes zugesprochen.

Die genaue Höhe des Wertverlustes ist in der Rechtsprechung umstritten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist der Minderungsbetrag vom Käufer darzulegen und berechnet sich als Prozentsatz vom ursprünglich gezahlten Kaufpreis: z. B. 15 oder 20 Prozent.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass Diesel-Klagen auf Rückabwicklung gegenüber Minderwertklagen (sog. kleiner Schadensersatz) erfolgversprechender sind.

Diesel-Klage gegen den Händler

Klagen gegen den Autohändler als unmittelbaren Verkäufer sind ebenfalls denkbar, bilden aber im Dieselskandal eher die Ausnahme. Bei Ansprüchen gegen den Händler kommt es nicht auf die Feststellung einer sittenwidrigen Schädigung an. Der Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstands – und zwar frei von Sachmängeln.

Durch den Kauf eines mangelhaften Dieselfahrzeuges, entsteht zunächst ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Wenn dieser erfolglos bleibt, kann der Fahrzeugkäufer sodann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Musterfeststellungsklage (MFK)

Vor dem Hintergrund der Dieselaffäre brachte der deutsche Gesetzgeber im Sommer 2018 das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“, u. a. damit betroffene Fahrzeugbesitzer keine Verjährungsnachteile gegenüber Volkswagen haben, auf den Weg. Die Regelung trat am 1. November desselben Jahres in Kraft.

Mit dieser „Einer-für-alle-Klage“ können Verbraucher ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen Konzerne leichter durchsetzen, ohne durch eigene Klageerhebung ins Kostenrisiko gehen zu müssen. Klagebefugt sind Verbraucherschutzverbände.

Gedacht ist das neue Instrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise einen Schaden erlitten haben. Mindestanzahl für eine Musterfeststellungsklage sind 50 Betroffene, die sich beim Bundesamt für Justiz in einem eigens dafür eröffneten Klageregister anmelden müssen.

Der anschließende Prozess soll strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, grundsätzlich klären. Im Unterschied zur US-amerikanischen Class Action ergeht bei der Musterfeststellungsklage ein Urteil bloß dem Grunde nach (sog. Feststellungsurteil). Zur konkreten Durchsetzung ihrer Ansprüche müssen die Betroffenen im Anschluss den Weg der Individualklage einschlagen. Die Erfolgsaussicht im Individualverfahren ist aber höher, wenn vorher ein positives Feststellungsurteil erging.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Mittwoch, dem 7. Juli 2021, beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht.

Erfahren Sie HIER mehr über die Musterfestellungsklage.

Klage gegen die Bank - Autokreditwiderruf (AFZ)

Wenn der Käufer das betroffene Dieselfahrzeug finanziert hat, kann zusätzlich die Möglichkeit bestehen, den Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen und auf diesem Wege auch den Kaufvertrag lukrativ rückabzuwickeln.

Erfahren Sie HIER mehr über den Autokreditwiderruf.

Allgemeine Informationen zu einer Klage im Abgasskandal

Verjährung der Ansprüche

Die deliktischen Ansprüche gegenüber dem Hersteller – insbesondere wegen Betrugs sowie sittenwidriger Schädigung – verjähren spätestens drei Jahre nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses. Eine Höchstverjährung droht auf den Tag genau spätestens nach 10 Jahren.

Da die Feststellung der Kenntniserlangung – und somit der Beginn der Verjährungsfrist – insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Fahrzeughersteller rechtlich oftmals sehr kompliziert ist, empfiehlt es sich, kurzfristig zu handeln und unser Anwaltsteam zu konsultieren. Erst mit Klageeinreichung kann die Verjährung rechtzeitig gehemmt werden.

Kurze Verjährung

Gewährleistungsrechte verjähren – anders als bei Ansprüchen gegen den Hersteller – bereits Tag genau nach 2 Jahren ab Übergabe der Kaufsache (kenntnisunabhängig). Bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr herabgesetzt werden. Es empfiehlt sich, kurzfristig zu handeln und eine mögliche Verjährung kostenfrei durch unser Anwaltsteam prüfen zu lassen.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Beim Rücktritt muss der Käufer den Kaufgegenstand zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Allerdings kann der Verkäufer – wie beim deliktsrechtlichen Anspruch gegen den Hersteller – eine Nutzungsentschädigung für die vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeuges verlangen.

Die konkrete Höhe der Nutzungsentschädigung steht im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach einer eingängigen Formel: Hierbei werden der Kaufpreis und die gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur geschätzten zu erwartenden Gesamtlaufleistung gesetzt. In der Regel gehen die Gerichte bei Dieselfahrzeugen von einer Gesamtlaufleistung von zwischen 250.000 km und 300.000 km aus.

Minderung des Kaufpreises

Der Käufer kann alternativ durch eine abgegebene Minderungserklärung die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Danach ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde.

Wie im Deliktsrecht ist die genaue Höhe des Minderungsbetrages in der Rechtsprechung umstritten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist der Betrag vom Käufer darzulegen und berechnet sich als Prozentsatz vom ursprünglich gezahlten Kaufpreis: z. B. 15 oder 20 Prozent.

Aktuelle Rechtsprechung im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit dem Abgasskandal befasst. Die wichtigsten Entscheidungen sind:

Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19

Der Bundesgerichtshof äußert sich konkret zu den Rechtsfolgen, wenn Fahrzeughersteller bewusst strategische Entscheidungen im Rahmen der Motorenentwicklung treffen, die durch Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts die Zulassung von mit Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen ermöglichen. Durch das Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung wird das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausgenutzt, um möglichst hohe Gewinne anzustreben. Daher ist das Verhalten der Hersteller als sittenwidrig zu bewerten und der Käufer dazu berechtigt, die Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadenersatz zu verlangen.

Urteil vom 13.07.2021, VI ZR 128/20

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass der Klägerin durch die Installierung eines so genannten Thermofensters in Fahrzeugen der Daimler AG kein Schadenersatz­anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Die Entwicklung und Nutzung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems reicht für einen Schadensersatzanspruch nicht aus, da die Sittenwidrigkeit nur dann gegeben ist, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als besonders verwerflich erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall konnte nicht festgestellt werden, dass Daimler die Entwicklung des Thermofensters in dem Bewusstsein förderte, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.

Urteil vom 20.07.2021, VI ZR 575/20

Bislang war es strittig, ob Verbraucher einen Schadens­ersatz­anspruch nach Weiter­verkauf eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs haben. Die gegen das Urteil des Landgerichts gerichtete Berufung des Herstellers hatte keinen Erfolg, da das Bundesgericht auch in diesem Falle trotz des Weiterverkaufs der Auffassung ist, dass der Beklagte aufgrund der Entwicklung der unzulässigen Steuerungssoftware, die gegen die guten Sitten verstößt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

Urteil vom 13.04.2021, VI ZR 274/20

Verbraucher, die ein Fahrzeug, das mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung ausgestattetet ist, erworben haben, erhalten einen Anspruch auf die Erstattung von Finanzierungskosten. Der Bundes­gerichtshof hat im April 2021 verkündet, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, neben dem Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungs­entschädigung) und den getätigten Aufwendungen nun auch die Kosten, die durch ein Finanzierungsdarlehen entstanden sind, zu übernehmen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Finanzierungsaufwand den Erwerb des Fahrzeugs in erster Linie überhaupt ermöglichte und der Klägerin keinen zusätzlichen Vorteil bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag verschafft hätte.

Welche Folgen hat der Abgasskandal für Käufer eines betroffenen Fahrzeugs?

Geschädigte Dieselkäufer gingen bei Erwerb des betroffenen Fahrzeugs stets davon aus, für den gezahlten Kaufpreis ein mangelfreies Fahrzeug zu erhalten. Dies war jedoch beim Fahrzeug mit einer Manipulations­software gerade nicht der Fall.

Nachrüstung mittels Software-Update

Eine Nachrüstung kann derzeit ausschließlich mittels Software-Update erfolgen. Das Software-Update stellt jedoch keine „Reparatur“ des Fahrzeugs dar, insbesondere da mögliche negative Folgen des Updates nicht auszuschließen sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die angebotenen Software­nachrüstungen zu Folgeschäden am Fahrzeug führen können. Eine Garantie übernehmen die Hersteller nicht und viele Dieselfahrer klagen über höheren Verschleiß sowie schlechteres Fahrverhalten. Insoweit kann aus technischer Sicht jedenfalls nicht ohne Weiteres zu einer Installation des Software-Updates geraten werden. Auch aus rechtlicher Sicht besteht Anlass zur Abwägung. Mit der Durchführung eines Softwareupdates wird die technische Begutachtung der ursprünglichen Software nicht nur unerheblich erschwert. Dies kann im Prozess zu Beweisschwierigkeiten führen.

Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs

Zudem ist mit einer Wertminderung des betroffenen Fahrzeugs zu rechnen. Da für den durchschnittlichen Autokäufer völlig unklar ist, ob sich ein Software-Update negativ auf die Motorsteuerung, das Abgas­system oder auf sonstige Bauteile des Fahrzeugs auswirken könnte, wird ein potenzieller Käufer im Zweifel vom Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Abstand nehmen.

Stilllegung & Fahrverbote

Weigert sich ein betroffener Fahrzeugbesitzer nach einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die Nachbesserung in Form des Softwareupdates aufspielen zu lassen, droht die Stilllegung des Kfz. Dies bedeutet: Entsiegelung des Kennzeichens und behördlicher Einzug der Zulassung. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Wenn durch die Kfz-Zulassungs­stelle eine Betriebsstilllegung des Fahrzeugs angedroht wird, sollte ein Update daher, unter empfohlener vorheriger Konsultierung eines Rechtsanwalts, durchgeführt werden. Zudem fordert der politische Wandel inzwischen das Aus für den Dieselmotor in deutschen Städten. Betroffen sind hier keineswegs nur Fahrer eines Autos, das mit einer Manipulationssoftware ausgeliefert wurde. Der Diesel Abgasskandal dient vielmehr als Prozessbeschleuniger, um den Individualverkehr in den Städten einzudämmen. Seit der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 dürfen Städte eigenmächtig über Fahrverbote entscheiden, soweit die gesetzlichen Grenzen für die Luftreinhaltung nicht eingehalten werden. Für die betroffenen Euro 4- und Euro 5-Besitzer ist das Fahrverbot ein harter Schlag. Kleinunternehmen zum Beispiel, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, fürchten um ihre Existenz. Halter eines vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeugs erhalten durch einen Rückabwicklungsanspruch die Möglichkeit, auf alternative Antriebe umzustellen.

Wer übernimmt die Kosten einer Diesel-Klage?

Großes Augenmerk sollten Interessenten vor Mandatierung eines Anwalts stets auf die Frage der Finanzierung des Verfahrens richten. Bei der Kostenübernahme stehen drei Möglichkeiten offen:

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die bereits beim Kaufvertragsabschluss vorlag und den Bereich „Verkehrsrechtsschutz“ abdeckt, lohnt es sich, bei Ihrer Versicherung den Kostenschutz für das von Ihnen beabsichtigte Verfahren zu erfragen. Im Fall der Deckungszusage übernimmt die Rechtschutzversicherung das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Lediglich der zwischen gemäß Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstkostenanteil (je nach Versicherungsvertrag häufig zwischen 150 EUR und 300 EUR) ist vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Es ist zu beachten, dass der PKW Käufer entweder selbst der Versicherungsnehmer ist, oder gemäß Vertrag mitversichert ist (bspw. über Ehepartner/in oder Lebenspartner/in, welche/r mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt). So ist sichergestellt, dass die Versicherung den Kostenschutz nicht aus formalen Gründen versagt.

Für den Fall, dass Unklarheit über Beginn und Umfang des Rechtschutzes besteht, kann der Anspruchsberechtige im Wege des Online-Checks die Versicherungsdaten an unsere Kanzlei übermitteln. Gerne holen wir die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung im Falle einer positiven Prüfung der Betroffenheit des Fahrzeuges ein. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Versicherung werden Anspruchsberechtigte von unserem juristischen Rechtsschutzteam unterstützt.

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist dann sinnvoll, wenn der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, aber dennoch ohne eigenes Kostenrisiko die individuellen Ansprüche mit einer Einzelklage geltend machen will. Der Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn das Klageverfahren verloren geht, kommen keine Kosten auf den Kläger zu.

Für die Übernahme des Kostenrisikos zahlt der Geschädigte nur im Erfolgsfalle eine Erlösbeteilgung an den Prozessfinanzierer. Diese liegt – abhängig von der konkreten Fallgestaltung – zwischen 25 % und 40 %. Gerne berät unser Expertenteam Sie individuell und holt eine Deckungsanfrage beim Prozessfinanzierer ein. Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Selbstzahler

Sollte keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden und auch keine Prozessfinanzierung gewünscht sein, kann der Anspruchsberechtigte eine Diesel-Klage auch auf „Selbstkostenbasis“ erheben. Im Fall des Obsiegens muss sodann kein Erlösanteil vom Gewinn abgegeben werden. Im Fall des Unterliegens sind die gesamten Prozesskosten jedoch vom Kläger zu tragen.

Da diese Variante ein erhöhtes Kostenrisiko birgt, empfehlen wir vor Klageeinreichung eine Beratung durch unser Expertenteam.

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